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Wer muss einen Hinweisgeberkanal einrichten?

Die Verpflichtung hängt von Art, Größe und Tätigkeit der Stelle ab. Grundsätzlich erfasst das Gesetz Nr. 93/2021 juristische Personen mit mindestens 50 Beschäftigten sowie bestimmte Stellen unabhängig von dieser Zahl.

Die Schwelle von 50 Beschäftigten

Grundsätzlich sind juristische Personen mit mindestens 50 Beschäftigten erfasst. Es bestehen Besonderheiten, Ausnahmen und Branchen mit eigenen Vorschriften.

Stellen mit weniger als 50 Beschäftigten

Einige Stellen können unabhängig von der Beschäftigtenzahl erfasst sein, abhängig von ihrer Tätigkeit und den anwendbaren europäischen Vorschriften.

Kommunen und öffentliche Stellen

Das Gesetz enthält besondere Vorschriften für öffentliche Stellen und Kommunen. Die Anwendung sollte anhand der aktuellen Gesetzesfassung und des konkreten Kontexts geprüft werden.

So prüfen Sie die Verpflichtung

Erheben Sie Informationen zu Rechtsform, Beschäftigtenzahl, Tätigkeitsbereich und Gruppenstruktur. Lassen Sie die Rechtslage prüfen, bevor Sie das Verfahren festlegen.

Der allgemeine Schwellenwert von 50 Beschäftigten

Die allgemeine Regel sollte für jede juristische Person und anhand des anwendbaren Arbeitnehmerbegriffs geprüft werden. Zählweise, Gruppenstruktur und rechtlich selbstständige Einheiten können die Einführung beeinflussen; die Entscheidung sollte daher nicht nur auf einer zusammengefassten Zahl beruhen.

Tätigkeiten und Stellen mit besonderen Regeln

Bestimmte durch europäische Vorschriften erfasste Tätigkeiten und einige Arten von Stellen können unabhängig vom allgemeinen Schwellenwert verpflichtet sein. Finanzdienstleistungen, Geldwäscheprävention, Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind Beispiele für Bereiche, die eine besondere Prüfung erfordern.

Gruppen, Kommunen und rechtliche Prüfung

Unternehmensgruppen können unter bestimmten Voraussetzungen Ressourcen teilen, müssen jedoch Vertraulichkeit und die Nachverfolgungsfähigkeit jeder Einheit erhalten. Für öffentliche Stellen und Kommunen gelten besondere Regeln. Die technische Lösung sollte erst nach Bestätigung des konkreten Rechtsrahmens konfiguriert werden.

Informationen zur Bestätigung der Verpflichtung

Die Prüfung sollte für jede juristische Person und nicht nur anhand einer konsolidierten Gruppenzahl erfolgen. Das portugiesische Gesetz Nr. 93/2021 enthält einen allgemeinen Schwellenwert von 50 Beschäftigten, sektorspezifische Fälle sowie besondere Regeln für öffentliche Stellen, Zweigniederlassungen, Kommunen und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen.

Erstellen Sie für jeden Rechtsträger ein Datenblatt mit:

  • Rechtsform, Sitz, Zweigniederlassungen und Rechtsträgern mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Beschäftigtenzahl und der für die Berechnung verwendeten Methode.
  • Tätigkeitsbereich und möglicher Erfassung durch besondere Rechtsakte der Europäischen Union.
  • Bestätigung, ob mindestens 50 Beschäftigte vorhanden sind.
  • Regeln für öffentliche Stellen und bei Kommunen die Einwohnerzahl.
  • Möglicher gemeinsamer Ressourcennutzung durch private Stellen mit 50 bis 249 Beschäftigten.
  • Lokalen Verantwortlichen, Konfliktbehandlung und Informationstrennung innerhalb der Gruppe.
  • Rechtlicher Prüfung, interner Entscheidung und geplantem Datum für die erneute Bewertung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken, stellt keine Rechtsberatung dar und sollte anhand der zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Rechtsvorschriften und Leitlinien geprüft werden.

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Offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung

Informationsinhalt, erstellt vom Workky-Team und redaktionell am 24. Juli 2026 geprüft. Die Anwendung des Gesetzes ist im konkreten Kontext der Organisation zu beurteilen.